Karcher 1.280-107.0 Vacuum sweeper KM 100/100 R Lpg

User Manual - Page 5

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Nach Anschluss der Flasche muss die-
se mittels schaumbildender Mittel auf
Dichtheit geprüft werden.
Die Ventile sind langsam zu öffnen. Das
Öffnen und Schließen darf nicht unter
Zuhilfenahme von Schlagwerkzeugen
erfolgen.
Bei Flüssiggasbränden nur Kohlensäu-
retrockenlöscher oder Kohlensäure-
gas-Löscher verwenden.
Die gesamte Flüssiggasanlage muss
laufend auf ihren betriebssicheren Zu-
stand, besonders auf Dichtigkeit über-
wacht werden. Die Benutzung des
Fahrzeuges bei undichter Gasanlage
ist verboten.
Vor dem Lösen der Rohr- beziehungs-
weise Schlauchverbindung ist das Fla-
schenventil zu schließen. Die An-
schlussmutter an der Flasche ist lang-
sam und zunächst nur wenig zu lösen,
da sonst das noch in der Leitung befind-
liche unter Druck stehende Gas spon-
tan austritt.
Wird das Gas aus einem Großbehälter
getankt, so sind die einschlägigen Vor-
schriften bei dem jeweiligen Flüssig-
gas-Großvertrieb zu erfragen.
Gefahr
Verletzungsgefahr!
Flüssiggas in flüssiger Form erzeugt
auf der bloßen Haut Frostwunden.
Nach dem Ausbau muss die Ver-
schlussmutter auf das Anschlussgewin-
de der Flasche fest aufgeschraubt wer-
den.
Zur Probe auf Dichtigkeit sind Seifen-
wasser, Nekal oder sonstige schaum-
bildende Mittel zu benutzen. Das Ab-
leuchten der Flüssiggasanlage mit offe-
ner Flamme ist verboten.
Beim Auswechseln einzelner Anlage-
teile sind die Einbauvorschriften der
Hersteller zu beachten. Dabei sind Fla-
schen- und Hauptabsperrventile zu
schließen.
Der Zustand der elektrischen Anlage
der Flüssiggas-Kraftfahrzeuge ist lau-
fend zu überwachen. Funken können
bei Undichtigkeiten der gasführenden
Anlageteile Explosionen verursachen.
Nach längerem Stillstand eines Flüssig-
gas-Kraftfahrzeuges ist der Einstell-
raum vor Inbetriebnahme des Fahrzeu-
ges oder seiner elektrischen Anlagen
gründlich zu lüften.
Unfälle im Zusammenhang mit Gasfla-
schen oder der Flüssiggasanlage sind
der Berufsgenossenschaft und dem zu-
ständigen Gewerbeaufsichtsamt sofort
zu melden. Beschädigte Teile sind bis
zum Abschluss der Untersuchung auf-
zubewahren.
Die Lagerung von Treibgas- bezie-
hungsweise Flüssiggasflaschen muss
nach den Vorschriften TRF 1996 (Tech-
nische Regeln Flüssiggas, siehe DA zur
BGV D34, Anhang 4) vorgenommen
werden.
Gasflaschen sind stehend aufzubewah-
ren. Der Umgang mit offenem Feuer
und das Rauchen am Aufstellungsort
von Behältern und während der Repa-
ratur ist nicht zulässig. Im Freien aufge-
stellte Flaschen müssen gegen Zugriff
gesichert sein. Leere Flaschen müssen
grundsätzlich verschlossen sein.
Die Flaschen- und Hauptabsperrventile
sind sofort nach dem Einstellen des
Kraftfahrzeuges zu schließen.
Für die Lage und Beschaffenheit der
Einstellräume für Flüssiggas-Kraftfahr-
zeuge gelten die Bestimmungen der
Reichsgaragenordnung und der jeweili-
gen Landes-Bauordnung.
Die Gasflaschen sind in besonderen,
von den Einstellräumen getrennten
Räumen aufzubewahren (siehe DA zur
BGV D34, Anhang 2).
Die in den Räumen verwendeten elekt-
rischen Handlampen müssen mit ge-
schlossener, abgedichteter Überglocke
und mit kräftigem Schutzkorb versehen
sein.
Bei Arbeiten in Ausbesserungswerk-
stätten sind die Flaschen- und
Hauptabsperrventile zu schließen und
die Treibgasflaschen gegen Wärmeein-
wirkung zu schützen.
Vor Betriebspausen und vor Betriebs-
schluss ist durch eine verantwortliche
Person nachzuprüfen, ob sämtliche
Ventile, vor allem Flaschenventile, ge-
schlossen sind. Feuerarbeiten, insbe-
sondere Schweiß- und Schneidarbei-
ten, dürfen in der Nähe von Treibgasfla-
schen nicht ausgeführt werden. Treib-
gasflaschen, auch wenn sie leer sind,
dürfen nicht in den Werkstätten aufbe-
wahrt werden.
Die Einstell- und Lagerräume sowie die
Ausbesserungswerkstätten müssen gut
belüftet sein. Dabei ist zu beachten,
dass Flüssiggase schwerer als Luft
sind. Sie sammeln sich am Boden, in
Arbeitsgruben und sonstigen Boden-
vertiefungen an und können hier explo-
sive Gas-Luft-Gemische bilden.
Beim Transport des Gerätes ist der Mo-
tor stillzusetzen und das Gerät sicher
zu befestigen.
Kraftstoffhahn schließen.
Vor dem Reinigen und Warten des Ge-
rätes, dem Auswechseln von Teilen
oder der Umstellung auf eine andere
Funktion ist das Gerät auszuschalten
und gegebenenfalls der Zündschlüssel
abzuziehen.
Bei Arbeiten an der elektrischen Anlage
ist die Batterie abzuklemmen.
Die Reinigung des Gerätes darf nicht
mit Schlauch- oder Hochdruckwasser-
strahl erfolgen (Gefahr von Kurzschlüs-
sen oder anderer Schäden).
Instandsetzungen dürfen nur durch zu-
gelassene Kundendienststellen oder
durch Fachkräfte für dieses Gebiet,
welche mit allen relevanten Sicher-
heitsvorschriften vertraut sind, durch-
geführt werden.
Sicherheitsüberprüfung nach den ört-
lich geltenden Vorschriften für ortsver-
änderliche gewerblich genutzte Geräte
beachten.
Arbeiten am Gerät immer mit geeigne-
ten Handschuhen durchführen.
Die Kehrmaschine arbeitet nach dem Über-
wurfprinzip.
Die Seitenbesen (3) reinigen Ecken
und Kanten der Kehrfläche und beför-
dern das Kehrgut in die Bahn der Kehr-
walze.
Die rotierende Kehrwalze (4) befördert
das Kehrgut direkt in den Kehrgutbe-
hälter (5).
Der im Behälter aufgewirbelte Staub
wird über den Staubfilter (2) getrennt
und die gefilterte Reinluft durch das
Sauggebläse (1) abgesaugt.
In den Einstell- und Lagerräumen sowie
den Ausbesserungswerkstätten
Sicherheitshinweise zum Transport
des Gerätes
Sicherheitshinweise zu Pflege und
Wartung
Funktion
5DE
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