Karcher 1.280-107.0 Vacuum sweeper KM 100/100 R Lpg

User Manual - Page 4

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Gefahr
Verletzungsgefahr!
Das Gerät nicht ohne Schutzdach gegen
herabfallende Gegenstände in Bereichen
benutzen, wo die Möglichkeit besteht, dass
die Bedienungsperson von herabfallenden
Gegenständen getroffen werden kann.
Das Gerät mit den Arbeitseinrichtungen
ist vor Benutzung auf den ordnungsge-
mäßen Zustand und die Betriebssicher-
heit zu prüfen. Falls der Zustand nicht
einwandfrei ist, darf es nicht benutzt
werden.
Beim Einsatz des Gerätes in Gefahrbe-
reichen (z. B. Tankstellen) sind die ent-
sprechenden Sicherheitsvorschriften
zu beachten. Der Betrieb in explosions-
gefährdeten Räumen ist untersagt.
Die Bedienperson hat das Gerät be-
stimmungsgemäß zu verwenden. Sie
hat die örtlichen Gegebenheiten zu be-
rücksichtigen und beim Arbeiten mit
dem Gerät auf Dritte, insbesondere
Kinder, zu achten.
Vor Arbeitsbeginn muss sich die Bedi-
enperson vergewissern, dass alle
Schutzeinrichtungen ordnungsgemäß
angebracht sind und funktionieren.
Die Bedienperson des Gerätes ist für
Unfälle mit anderen Personen oder de-
ren Eigentum verantwortlich.
Auf eng anliegende Bekleidung der Be-
dienperson achten. Festes Schuhwerk
tragen und locker getragene Kleidung
vermeiden.
Vor dem Anfahren den Nahbereich
kontrollieren (z.B. Kinder). Auf ausrei-
chende Sicht achten!
Das Gerät darf niemals unbeaufsichtigt
gelassen werden, solange der Motor in
Betrieb ist. Die Bedienperson darf das
Gerät erst verlassen, wenn der Motor
stillgesetzt, das Gerät gegen unbeab-
sichtigte Bewegungen gesichert und
die Feststellbremse betätigt ist.
Um unbefugtes Benutzen des Gerätes
zu verhindern, Schlüssel abziehen.
Das Gerät darf nur von Personen be-
nutzt werden, die in der Handhabung
unterwiesen sind oder ihre Fähigkeiten
zum Bedienen nachgewiesen haben
und ausdrücklich mit der Benutzung be-
auftragt sind.
Dieses Gerät ist nicht dafür bestimmt,
durch Personen (einschließlich Kinder)
mit eingeschränkten physischen, sen-
sorischen oder geistigen Fähigkeiten
oder mangels Erfahrung und/oder man-
gels Wissen benutzt zu werden, es sei
denn, sie werden durch eine für ihre Si-
cherheit zuständige Person beaufsich-
tigt oder erhielten von ihr Anweisungen,
wie das Gerät zu benutzen ist.
Kinder sollen beaufsichtigt werden, um
sicherzustellen, dass sie nicht mit dem
Gerät spielen.
Gefahr
Verletzungsgefahr!
Kippgefahr bei zu großen Steigungen.
In Fahrtrichtung Steigungen und Gefäl-
le nur bis zu 18% befahren.
Kippgefahr bei instabilem Untergrund.
Das Gerät ausschließlich auf befestig-
tem Untergrund bewegen.
Kippgefahr bei zu großer seitlicher Nei-
gung.
Quer zur Fahrtrichtung nur Steigungen
bis maximal 15% befahren.
Die Fahrgeschwindigkeit muss den jeweili-
gen Verhältnissen angepasst werden.
Gefahr
Verletzungsgefahr!
Bitte beachten Sie die besonderen Si-
cherheitshinweise in der Betriebsanlei-
tung des Motorenherstellers.
Die Abgasöffnung darf nicht verschlos-
sen werden.
Nicht über die Abgasöffnung beugen
oder hinfassen (Verbrennungsgefahr).
Antriebsmotor nicht berühren oder an-
fassen (Verbrennungsgefahr).
Benzin-/Dieselmotor: Der Betrieb des
Gerätes in Räumen ist untersagt (Ver-
giftungsgefahr).
Gasmotor: Bei Betrieb des Gerätes in
Räumen für ausreichende Belüftung
und Abführung der Abgase sorgen
(Vergiftungsgefahr).
Abgase sind giftig und gesundheits-
schädlich, sie dürfen nicht eingeatmet
werden.
Der Motor benötigt ca. 3 - 4 Sekunden
Nachlauf nach dem Abstellen. In dieser
Zeitspanne unbedingt vom Antriebsbe-
reich fernhalten.
Hauptverband der gewerblichen Berufsge-
nossenschaften e.V. (HVBG). Flüssiggase
(Treibgase) sind Butan und Propan oder
Butan/Propan-Gemische. Sie werden in
besonderen Flaschen geliefert. Der Be-
triebsdruck dieser Gase ist abhängig von
der Außentemperatur.
Gefahr
Explosionsgefahr! Flüssiggas nicht wie
Benzin behandeln. Benzin verdampft lang-
sam, Flüssiggas wird sofort gasförmig. Die
Gefahr der Raumvergasung und der Ent-
zündung ist also bei Flüssiggas größer als
bei Benzin.
Gefahr
Verletzungsgefahr! Nur Flüssiggasfla-
schen mit Treibgasfüllung nach DIN 51622
der Qualität A beziehungsweise B, je nach
Umgebungstemperatur verwenden.
VORSICHT
Die Verwendung von Haushaltsgas und
Campinggas ist grundsätzlich verboten.
Zugelassen sind für den Gasmotor Flüssig-
gasgemische aus Propan/Butan deren Mi-
schungsverhältnis zwischen 90/10 bis 30/
70 liegt. Wegen des besseren Kaltstartver-
haltens ist bei Außentemperaturen unter
0 °C (32 °F) Flüssiggas mit hohem Propan-
anteil bevorzugt zu verwenden, da die Ver-
dampfung bereits bei niedrigen Temperatu-
ren stattfindet.
Sämtliche Personen, die mit Flüssiggas
umzugehen haben, sind verpflichtet,
sich die für die gefahrlose Durchfüh-
rung des Betriebes erforderlichen
Kenntnisse über die Eigenarten der
Flüssiggase anzueignen. Die vorliegen-
de Druckschrift ist mit der Kehrmaschi-
ne ständig mitzuführen.
Treibgasanlagen sind in regelmäßigen
Zeitabständen, mindestens jedoch jähr-
lich einmal, durch einen Sachkundigen
auf Funktionsfähigkeit und Dichtheit zu
prüfen (nach BGG 936).
Die Prüfung muss schriftlich beschei-
nigt werden. Prüfungsgrundlagen sind
§ 33 und § 37 UVV "Verwendung von
Flüssiggas" (BGV D34).
Als allgemeine Vorschriften gelten die
Richtlinien für die Prüfung von Fahrzeu-
gen, deren Motoren mit verflüssigten
Gasen betrieben werden, des Bundes-
ministeriums für Verkehr.
Die Gasentnahme darf stets nur aus ei-
ner Flasche erfolgen. Die Gasentnah-
me aus mehreren Flaschen zugleich
kann bewirken, dass das Flüssiggas
aus einer Flasche in eine andere über-
tritt. Dadurch ist die überfüllte Flasche
nach späterem Schließen des Fla-
schenventils (vgl. B. 1 dieser Richtlini-
en) einem unzulässigen Druckanstieg
ausgesetzt.
Beim Einbau der vollen Flasche ist der
Vermerk für die richtige Lage der Fla-
sche "oben" (Anschlussverschraubung
zeigt senkrecht nach oben).
Den Austausch der Gasflasche sorgfältig
vornehmen. Beim Ein- und Ausbau muss
der Gasaustrittstutzen des Flaschenventils
durch eine mit einem Schlüssel fest ange-
zogene Verschlussmutter abgedichtet
sein.
Undichte Gasflaschen dürfen nicht wei-
terverwendet werden. Sie sind unter
Beachtung aller Vorsichtsmaßnahmen
sofort im Freien durch Abblasen zu ent-
leeren und dann als undicht zu kenn-
zeichnen. Bei der Ablieferung oder Ab-
holung beschädigter Gasflaschen ist
dem Verleiher oder seinem Vertreter
(Tankwart oder dergleichen) von dem
bestehenden Schaden sofort schriftlich
Mitteilung zu machen.
Bevor die Gasflasche angeschlossen
wird, ist ihr Anschlussstutzen auf ord-
nungsgemäßen Zustand zu prüfen.
Sicherheitshinweise
Sicherheitshinweise zur Bedienung
Sicherheitshinweise zum
Fahrbetrieb
Sicherheitshinweise zum
Verbrennungsmotor
Sicherheitstechnische Richtlinien
für Flüssiggas-Kraftfahrzeuge (nur
Gasmotor)
Pflichten der Betriebsleitung und der
Arbeitnehmer
Wartung durch Sachkundigen
Inbetriebnahme/Betrieb
4 DE
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