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Garantiebedingungen der BSH Hausgeräte GmbH
DE
Carl-Wery-Str. 34, 81739 München, Deutschland 01/2022
Die nachstehenden Bedingungen, die Voraussetzungen und Umfang unserer Garantieleistung beschreiben, schränken die gesetzlichen
Rechte des Endabnehmers unserer Geräte bei Mängeln nicht ein. Diese Rechte kann der Endabnehmer unbeschadet unserer Garantie un-
entgeltlich in Anspruch nehmen. Zusätzlich leisten wir gegenüber dem Endabnehmer für unsere Geräte Garantie gemäß den
nachstehenden Bedingungen:
1. Wir beheben unentgeltlich nach Maßgabe der folgenden Bedingungen (Nr. 2-8) Mängel an unseren Geräten, die nachweislich auf
einem Material- und/ oder Herstellungsfehler beruhen, wenn sie uns unverzüglich nach Feststellung und innerhalb von 24 Monaten
nach Lieferung an den Erstendabnehmer gemeldet werden. Zeigt sich der Mangel innerhalb von 12 Monaten ab Lieferung, wird ver-
mutet, dass es sich um einen Material- oder Herstellungsfehler handelt (Ausnahmen siehe Punkt 2).
2. Die Garantie erstreckt sich nicht auf zerbrechliche Teile wie z.B. Glas oder Kunststoff bzw. Glühlampen. Ebenfalls ausgenommen sind
Teile, die einem gebrauchsbedingten oder sonstigen natürlichen Verschleiß unterliegen. Auf austauschbare Akkus der „Power for All“
Geräte gewähren wir, obwohl es sich um Verschleißteile im vorgenannten Sinn handelt, 12 Monate Garantie. Eine Garantiepflicht wird
nicht ausgelöst bei geringfügigen Abweichungen von der Soll-Beschaffenheit, die für Wert und Gebrauchstauglichkeit des Gerätes un-
erheblich sind, sowie bei Schäden oder Defekten aufgrund von chemischen und elektrochemischen Einwirkungen von Wasser, sowie
allgemein aufgrund von anomalen Umweltbedingungen oder sachfremden Betriebsbedingungen oder wenn das Gerät sonst mit un-
geeigneten Stoffen in Berührung gekommen ist. Ebenso kann keine Garantie übernommen werden, wenn die Mängel am Gerät auf
Transportschäden, die nicht von uns zu vertreten sind, nicht fachgerechte Installation und Montage, Fehlgebrauch, eine nicht haushalt-
sübliche Nutzung, mangelnde Pflege oder Nichtbeachtung von Bedienungs- oder Montagehinweisen zurückzuführen sind. Der
Garantieanspruch erlischt, wenn Reparaturen oder Eingriffe von Personen vorgenommen werden, die hierzu von uns nicht ermächtigt
sind, oder wenn unsere Geräte mit Ersatzteilen, Ergänzungs- oder Zubehörteilen versehen werden, die keine Originalteile sind und
dadurch ein Defekt verursacht wird.
3. Die Garantieleistung erfolgt in der Weise, dass mangelhafte Teile am Gerät nach unserer Wahl unentgeltlich instandgesetzt oder durch
einwandfreie Teile ersetzt werden (Nachbesserung). Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.
4. Sofern die Nachbesserung von uns abgelehnt wird oder nach unserem Ermessen fehlgeschlagen ist, wird innerhalb der oben genan-
nten Garantiezeit kostenfrei gleichwertiger Ersatz aus dem lokalen Geräteportfolio geliefert. Das ersetzte Gerät geht in unser Eigentum
über.
5. Rechte aus dieser Garantie kann der Endabnehmer geltend machen, indem er unserem Werkskundendienst den Mangel meldet. Hier-
für stehen dem Endabnehmer z.B. folgende Kanäle zur Verfügung: telefonisch, per E-Mail, per online Terminbuchungsportal (siehe
Webseite). Die jeweiligen Kontaktdaten kann der Endabnehmer dem Heft „Service contacts“ entnehmen. Zudem ist der Kaufvertrag
mit Lieferdatum oder wenigstens mit dem Kaufdatum vorzulegen. Geräte, die zumutbar (z.B. im PKW) transportiert werden können,
und für die unter Bezugnahme auf diese Garantie eine Garantieleistung beansprucht wird, sind unserer nächstgelegenen Kundendien-
ststelle oder unserem Vertragskundendienst zu übergeben oder zuzusenden. Instandsetzungen am Aufstellungsort können nur für sta-
tionär betriebene (feststehende) Geräte verlangt werden.
6. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist, noch setzen sie eine neue Garantiefrist in Lauf. Die
Garantiefrist für eingebaute Ersatzteile endet mit der Garantiefrist für das ganze Gerät.
7. Weitergehende oder andere als die vorstehend genannten Ansprüche stehen dem Endabnehmer aus dieser Garantie nicht zu.
8. Diese Garantiebedingungen gelten für Geräte, die in Deutschland gekauft und betrieben werden. Werden Geräte in ein anderes Land
der EU/der EFTA verbracht („Zielland“) und dort betrieben, die die technischen Voraussetzungen (z.B. Spannung, Frequenz, Gasarten,
etc.) für das Zielland aufweisen und die für die jeweiligen Umweltbedingungen geeignet sind, gelten die Garantiebedingungen des Ziel-
landes, soweit wir in diesem Land ein Kundendienstnetz haben. Diese können Sie bei der Landesvertretung des Ziellandes anfordern.
Bei Verbringung in Länder außerhalb der EU/der EFTA erlischt die Garantie.
9. Beachten Sie unser weiteres Kundendienstangebot: Auch nach Ablauf der Garantie stehen Ihnen unser Werkskundendienst und un-
sere Servicepartner zur Verfügung.
Informationen für private Haushalte zur Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten, die zu Abfall geworden sind („Alt-
geräte“)
04/2022
Getrennte Erfassung von Altgeräten
Altgeräte gehören nicht in den Hausmüll, sondern sollten bei speziellen Sammel- und Rückgabesystemen abgegeben werden.
Trennung von Batterien und Akkus sowie Lampen
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zer-
störungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zerstörungsfrei zu
trennen. Dies gilt nicht, soweit Altgeräte einer Vorbereitung zur Wiederverwendung unter Beteiligung eines öffentlich-rechtlichen Entsor-
gungsträgers zugeführt werden.
Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten an bestimmte Vertreiber
Wie im Folgenden näher beschrieben, sind bestimmte Vertreiber zur unentgeltlichen Rücknahme von Altgeräten verpflichtet.
Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400m
2
sowie Vertreiber von Lebensmitteln mit einer
Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800m
2
, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und
auf dem Markt bereitstellen, sind verpflichtet,
¡ bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts an einen Endnutzer ein Altgerät des Endnutzers der gleichen Geräteart, das
im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich
zurückzunehmen; Ort der Abgabe ist auch der private Haushalt, sofern dort durch Auslieferung die Abgabe erfolgt: In diesem Fall ist die
Abholung des Altgeräts für den Endnutzer unentgeltlich; und
¡ auf Verlangen des Endnutzers Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25cm sind, im Einzelhandelsgeschäft oder in un-
mittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen; die Rücknahme darf nicht an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgeräts
geknüpft werden und ist auf drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt.
Der Vertreiber hat beim Abschluss des Kaufvertrags für das neue Elektro- oder Elektronikgerät den Endnutzer über die Möglichkeit zur un-
entgeltlichen Rückgabe bzw. Abholung des Altgeräts zu informieren und den Endnutzer nach seiner Absicht zu befragen, ob bei der Aus-
lieferung des neuen Geräts ein Altgerät zurückgegeben wird.
Dies gilt auch bei Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, wenn die Lager- und Versandflächen für Elektro- und
Elektronikgeräte mindestens 400m
2
betragen oder die gesamten Lager- und Versandflächen mindestens 800m
2
betragen wobei die un-
entgeltliche Abholung auf Elektro- und Elektronikgeräte der Kategorien 1 (Wärmeüberträger), 2 (Bildschirmgeräte) und 4 (Großgeräte mit
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