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Hinweise zur Entsorgung und Rückgabemöglichkeiten nach dem ElektroG
(Deutsche Umsetzung der WEEE Richtlinie - gültig in Deutschland)
Wir weisen Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten (EAG) darauf hin, dass EAG gemäß den geltenden
gesetzlichen Vorschriften einer vom Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen sind. In den
Elektroaltgeräten enthaltene Batterien und Akkumulatoren, die nicht fest vom EAG umschlossen sind, sowie
Lampen, die zerstörungsfrei aus dem EAG entnommen werden können, sind vor deren Abgabe an einer
Erfassungsstelle zerstörungsfrei von diesem zu trennen und einer hierfür vorgesehenen Entsorgung
zuzuführen.
Stationäre Fachhändler von Elektro- und Elektronikgeräten (EEE) mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400
qm obliegen bestimmte Rücknahmepflichten von EAG. Gleiches gilt für Lebensmittelhändler mit einer
Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 qm, sofern diese mehrmals pro Jahr oder dauerhaft EEE anbieten
und auf dem Markt bereitstellen. Bei Verkauf eines neuen EEE müssen diese ein EAG der gleichen Geräteart
kostenfrei am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe zurücknehmen (1:1-Rücknahme); dies gilt auch bei
Auslieferungen des EEE zum Kunden. Kostenfrei zurückzunehmen sind im Geschäft oder in unmittelbarer Nähe
hierzu außerdem bis zu drei kleine EAG < 25cm, ohne dass dies an den Erwerb eines EEE geknüpft werden darf
(0:1-Rücknahme). Vorstehende Rücknahmepflichten gelten auch für den Versandhandel, wobei die
1:1-Rücknahme nur für Wärmeüberträger, Bildschirmgeräte und Großgeräte gilt. Für 1:1-Rücknahme von
Lampen, Kleingeräten und kleinen ITK-Geräten sowie für die 0:1-Rücknahme gilt, dass Versandhändler
Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum Endnutzer bereitstellen müssen.
Als rücknahmepflichtiger Online-Vertreiber von EEE sind auch wir, Alfred Kärcher SE & Co. KG, entsprechend
verpflichtet. Dieser Pflicht kommen wir nach. Die genauen Kontaktdaten und Abgabeorte finden Sie unter
https://www.kaercher.com/de/onlineshop/onlineshop-infos.html. Für Fragen können Sie sich zusätzlich an
unsere Service-Hotline wenden. Daneben ist die Rückgabe von EAG selbstverständlich auch bei jeder offiziellen
Abgabestelle der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger kostenlos möglich.
Für die Löschung von personenbezogenen Daten auf den zu entsorgenden EAG sind Sie als Endnutzer vor der
Abgabe selbst verantwortlich.
Das nachfolgend dargestellte und auf EEE/EAG aufgebrachte Symbol einer durchkreuzten Abfalltonne weist
zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin.
Zur Abfallvermeidung sollten Reparaturmöglichkeiten des EEE geprüft und möglichst langlebige EEE
angeschafft werden. Weitere Informationen zur Abfallvermeidung für Verbraucher sind etwa dem
Abfallvermeidungsprogramm des Bundes unter Beteiligung der Länder zu entnehmen, abrufbar unter
https://www.bmuǀ.de/download/abfallvermeidungsprogramm-des-bundes-
unter-beteiligung-der-laender-fortschreibung-wertschaetzen-statt-wegwerfen
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