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Am Arbeitsort auf eine ausreichende Belüftung achten.
Kältemittel entfernen. Falls eine Wiederverwertung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, das Kältemittel
ins Freie ablassen. Dafür sorgen, dass das abgelassene Kältemittel keine Gefahren verursacht. Im Zweifelsfall
sollte eine Person den Auslauf überwachen. Besonders darauf achten, dass abgelassenes Kältemittel nicht
wieder in das Gebäude zurückströmt.
Den Kältemittelkreislauf entleeren.
Den Kältemittelkreislauf 5 Minuten lang mit Stickstoff spülen.
Danach erneut entleeren.
Den Kompressor herausschneiden und das Öl ablassen.
Transport, Kennzeichnung und Aufbewahrung von Anlagen, die zündfähige Kältemittel verwenden
Transport von Anlagen, die zündfähiges Kältemittel enthalten
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass zusätzliche Transportvorschriften für Anlagen mit zündfähigen Gasen
vorhanden sein können. Die Höchstanzahl an Anlagenteilen oder die Konfiguration der Anlage, die zusammen
transportiert werden dürfen, wird von den jeweils geltenden Transportvorschriften bestimmt.
Kennzeichnung der Anlage mittels Schildern
Schilder für ähnliche Anlagen, die generell in einem Arbeitsbereich eingesetzt werden, werden von örtlichen
Vorschriften geregelt und legen die Mindestanforderungen an die Sicherheit und/oder an das Vorsehen von
Warnschildern an einem Arbeitsort fest.
Alle vorgeschriebenen Schilder müssen instandgehalten werden. Arbeitgeber müssen dafür sorgen, dass die
Mitarbeiter geeignete und ausreichende Anweisungen und Unterweisungen über die Bedeutung der jeweiligen
Sicherheitsschilder und über die Maßnahmen erhalten, die in Verbindung mit diesen Schildern zu ergreifen sind.
Die Wirkung der Schilder darf nicht durch ein Übermaß an Beschilderungen beeinträchtigt werden, die
gemeinsam verwendet werden.
Alle verwendeten Piktogramme sollten so einfach wie möglich gehalten werden nur die wichtigsten Angaben
enthalten.
Entsorgung von Anlagen mit zündfähigen Kältemitteln
Dazu wird auf die nationalen Vorschriften verwiesen.
Aufbewahrung von Anlagen/Geräten
Die Anlagen sollten den Herstelleranweisungen entsprechend aufbewahrt werden.
Aufbewahrung verpackter (nicht verkaufter) Anlagen
Der Schutz für verpackte Ware beim Einlagern sollte so konstruiert sein, dass mechanische Schäden an der
Anlage in der Verpackung nicht zu einem Austreten von Kältemittel führen.
Die Höchstanzahl der Anlagen, die zusammen eingelagert werden dürfen, ist in den örtlichen Vorschriften
vorgeschrieben.
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