User Manual - Page 194

For SPORTSMAN XP 1000 S / SCRAMBLER XP 1000 S MD/TRACTOR/ZUGMASCHINE.

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GELTENDMACHUNG VON GARANTIEANSPRÜCHEN
Sollte das Fahrzeug Wartung im Rahmen der Garantie benötigen, ist der Eigentümer
verpflichtet, es zu einem POLARIS-Vertragshändler mit Service-Abteilung zu bringen. Bei
der Anforderung des Garantie-Service muss das Exemplar der Garantieanmeldung des
Eigentümers dem Händler vorgelegt werden. (DIE KOSTEN DES TRANSPORTS ZUM
UND VOM HÄNDLER SIND VON IHNEN ZU TRAGEN.) POLARIS empfiehlt, sich an den
Händler zu wenden, bei dem das Fahrzeug gekauft wurde. Grundsätzlich steht es dem
Eigentümer jedoch frei, Garantie-Serviceleistungen von jedem beliebigen
POLARIS-Händler mit Service-Abteilung ausführen zu lassen.
IM LAND, IN DEM DAS PRODUKT GEKAUFT WURDE:
Reparaturen im Rahmen der Garantie oder von Technischen Mitteilungen müssen von
einem POLARIS-Vertragshändler oder einem anderen qualifizierten Spezialisten
ausgeführt werden. Kunden, die innerhalb des Landes, in dem sie ihr Produkt gekauft
haben, umgezogen sind oder reisen, können Reparaturen im Rahmen der Garantie und
von Technischen Mitteilungen bei jedem POLARIS-Vertragshändler oder jedem anderen
qualifizierten Spezialisten beantragen, der die gleiche Produktserie verkauft.
AUSSERHALB DES LANDES, IN DEM DAS PRODUKT
GEKAUFT WURDE:
Wenn der Eigentümer vorübergehend außerhalb des Landes unterwegs ist, in dem das
Produkt gekauft wurde, sollte er das Produkt zu einem Polaris-Vertragshändler oder einem
anderen qualifizierten Spezialisten bringen. Dem Händler muss ein Identitätsnachweis mit
Foto als Beleg des Wohnsitzes in dem Land vorgelegt werden, in dem der Vertragshändler,
der das Fahrzeug verkauft hat, ansässig ist. Nach Vorlage des Wohnsitz-Nachweises ist
der Vertragshändler berechtigt, die Garantiereparatur durchzuführen.
NACH EINEM UMZUG:
Vor einem Umzug in ein anderes Land, bitte mit dem POLARIS-Kundendienst sowie dem
Zollamt des Ziellandes Kontakt aufnehmen. Die Importvorschriften sind von Land zu Land
sehr verschieden. Um die Garantieansprüche nicht zu verlieren, ist es unter Umständen
nötig, POLARIS einen Nachweis des Umzugs vorzulegen. Möglicherweise müssen bei
POLARIS zusätzliche Unterlagen angefordert werden, die es dem Eigentümer
ermöglichen, das Produkt in dem neuen Land anzumelden. Bitte das Produkt unmittelbar
nach dem Umzug im neuen Land bei einem ansässigen POLARIS-Händler erneut zur
Garantie anmelden lassen, um die Garantieansprüche nicht zu verlieren und die weitere
Zusendung von Informationen und Mitteilungen für Ihr Produkt sicherzustellen.
VON PRIVATEN VERKÄUFERN GEKAUFTE FAHRZEUGE:
Für ein POLARIS-Produkt, das von einer Privatperson gekauft wurde, und das außerhalb
des Landes, in dem es ursprünglich gekauft worden war, aufbewahrt und genutzt wird,
besteht keine Garantiedeckung. Dennoch muss der Eigentümer das Produkt unter seinem
Namen und seiner Anschrift bei einem POLARIS-Händler im Land des Wohnsitzes
registrieren lassen, damit er weiterhin Sicherheitsinformationen und -mitteilungen für das
Produkt erhält.
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GARANTIE
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