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“Das Symbol des durchgestrichenen Mülleimers auf Baerien oder Akkumulatoren
besagt, dass diese am Ende ihrer Lebensdauer nicht im Hausmüll entsorgt werden
dürfen. Sofern Baerien oder Akkumulatoren Quecksilber (Hg), Cadmium (Cd) oder
Blei (Pb) enthalten,
finden Sie das jeweilige chemische Zeichen unterhalb des Symbols des
durchgestrichenen Mülleimers. Sie sind gesetzlich verpflichtet, alte Baerien und
Akkumulatoren nach Gebrauch zurückzugeben. Sie können dies kostenfrei im
Handelsgeschäft oder bei einer anderen Sammelstelle in Ihrer Nähe tun. Adressen
geeigneter Sammelstellen können Sie von Ihrer Stadt- oder Kommunalverwaltung
erhalten.
Baerien können Stoe enthalten, die schädlich für die Umwelt und die menschliche
Gesundheit sind. Besondere Vorsicht ist aufgrund der besonderen Risiken beim
Umgang mit lithiumhaltigen Baerien geboten. Durch die getrennte Sammlung und
Verwertung von alten Baerien und Akkumulatoren sollen negative Auswirkungen auf
die Umwelt und die menschliche Gesundheit vermieden werden.
Bie vermeiden Sie die Entstehung von Abfällen aus alten Baerien soweit wie
möglich, z.B. indem Sie Baerien mit längerer Lebensdauer oder aufladbare Baerien
bevorzugen. Bie vermeiden Sie die Vermüllung des öentlichen Raums, indem Sie
Baerien oder baeriehaltige Elektro- und Elektronikgeräte nicht achtlos
liegenlassen. Bie prüfen Sie Möglichkeiten, eine Baerie ansta der Entsorgung
einer Wiederverwendung zuzuführen, beispielsweise durch die Rekonditionierung
oder die Instandsetzung der Baerie.
Informationen zu Elektro- und Elektronikgeräten
Der nachstehende Hinweis richtet sich an private Endnutzer, die Elektro- und/ oder
Elektronikgeräte nutzen.
1. Getrennte Erfassung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte
bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten
Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere
nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme.
2. Baerien und Akkus
Besitzer von Altgeräten haben Altbaerien und Altakkumulatoren, die nicht vom
Altgerät umschlossen sind, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von
diesem zu trennen. Dies gilt nicht, soweit die Altgeräte bei öentlich-rechtlichen
Entsorgungsträgern abgegeben und dort zum Zwecke der Vorbereitung zur
Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden.
3. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Wenn Sie Altgeräten besitzen, können Sie an den durch öentlich-rechtliche
Entsorgungsträger eingerichteten und zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der
Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten zum Zwecke der ordnungsgemäßen
Entsorgung der Altgeräte abgeben. Gegebenenfalls ist dort auch eine Abgabe von
As a producer in terms of the German ElektroG we are registered with the German
registration authority
Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (Nordostpark 72, 90411 Nürnberg), having been
granted the following
WEEE registration number: DE93503587
Elektro- und Elektronikgeräten zum Zwecke der Wiederverwendung der Geräte
möglich. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie von der jeweiligen Sammel- bzw.
Rücknahmestelle.
4. Datenschutz-Hinweis
Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere
für Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik wie Computer und
Smartphones. Bie beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung der
Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist.
5. Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne“
Das auf den Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildeten Symbol einer
durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende
seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.
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