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Achten Sie auf Folgendes:
Wenn das Kochfeld ohne Ofen eingebaut wird, ist der Einsatz einer Trenntafel zwischen
dem Boden des Kochfeldes und dem unteren Möbelstück bei einem Mindestabstand
von 10 mm erforderlich!
Im Falle eines Einbaus mit Ofen ist es notwendig, geeignete Vorkehrungen zu treffen, um einen
Einbau entsprechend aller Unfallverhütungsmnahmen (CEI UNI – CIG) zu gewährleisten.
Achten Sie besonders darauf, dass das Elektrokabel und das Gaszufuhrrohr so positioniert
werden, dass ein Kontakt mit den heißen Teilen des Ofenmantels ausgeschlossen ist. Wird unter
dem Kochfeld ein Ofen ohne Lüfter eingebaut, ist es weiterhin erforderlich, Öffnungen an dem
Einbauteil anzubringen und somit eine ordnungsgemäße Luftströmung zu garantieren. Diese
Öffnungen müssen eine freie Fläche von mindestens 300 cm² zusichern, die wie in Abb. 7
angegeben verteilt ist.
Es wird empfohlen, einen Ofen mit interner Lüftung zu benutzen, die notgedrungen für
Abkühlung sorgt.
Auf jeden Fall muss der Elektroanschluss der beiden Geräte getrennt hergestellt werden,
aus elektrotechnischen Gründen sowie um gegebenenfalls das Herausnehmen zu erleichtern.
Befestigung des Kochfeldes
Die Befestigung des Kochfeldes an dem belteil erfolgt folgendermaßen:
) Die der Ausstattung beigefügte Dichtung entlang des äußeren Durchmessers der Öffnung -
die unter Befolgung des Schemas von Abb. 5 hergestellt wird – positionieren; die Enden der
Streifen müssen untereinander vollkommen verbunden sein, ohne übereinander zu liegen.
) Das Kochfeld in die Möbelöffnung einlassen; dabei auf eine gute Zentrierung achten.
) Das Kochfeld am Möbelteil mit den dazu vorgesehenen Bügeln (A), die der Ausstattung
beigefügt sind, wie in Abb. 8 veranschaulicht befestigen . Der ordnungsgemäße Einbau des
Dichtungsringes (C) bietet einellige Garantie gegen das Eindringen von Flüssigkeiten.
) Die gel sind an den in Abbildung 9 gekennzeichneten Löchern zu befestigen.
Installationsort und Abzug der Verbrennungsprodukte.
) Die Vorrichtung ist in geeigneten Räumen und in Übereinstimmung mit den geltenden
Vorschriften einzubauen.
Der Installateur hat die geltenden Bestimmungen in Bezug auf Lüftung und Beseitigung der
Verbrennungsprodukte zu beachten. Wir erinnern in diesem Zusammenhang daran, dass
die zur Verbrennung benötigte Luft 2m3/h für jedes kW installierte Leistung (Gas) beträgt.
Installationsraum
Der Raum, in dem die mit Gas betriebene Vorrichtung eingebaut wird, muss über eine natürliche
Luftzufuhr verfügen, die für die Verbrennung von Gas ausreichend ist (Vorschrift UNI-CIG 7129
und 7131). Die Luftzufuhr muss direkt von einer oder mehreren Öffnungen erfolgen, die auf einem
freien Abschnitt von mindestens 100 cm2 (A) angebracht wurden. Im Fall, dass die Vorrichtung
nicht über ein Sicherheitsventil verfügt, muss diese Öffnung einen Abschnitt von mindestens 200
cm2 (Abb. 10) einnehmen. Die Öffnung muss so geschaffen sein, dass sie weder von Innen noch
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