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Lagern und Entsorgen de
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Geräteselbsttest durchführen
1.
Das Gerät ausschalten. →Seite19
2. Das Gerät nach ca. 5Minuten wie-
der einschalten. →Seite19
3. Innerhalb von 10Sekunden nach
dem Einschalten (Gefrier-
fach) für 3 bis 5Sekunden ge-
drückt halten, bis ein akustisches
Signal ertönt.
a Der Geräteselbsttest startet.
a Während des Geräteselbsttests er-
tönt zwischendurch ein langes
akustisches Signal.
a Wenn nach Ende des Geräte-
selbsttest 2 akustische Signale er-
tönen und die Temperaturanzeige
die eingestellte Temperatur zeigt,
ist Ihr Gerät in Ordnung. Das Gerät
geht in den Normalbetrieb über.
a Wenn nach Ende des Geräte-
selbsttests 5 akustische Signale
ertönen und (Gefrierfach) für
10Sekunden blinkt, den Kunden-
dienst benachrichtigen.
Lagern und Entsorgen
Lagern und Entsorgen
Erfahren Sie hier, wie Sie Ihr Gerät
für die Lagerung vorbereiten. Außer-
dem erfahren Sie, wie Sie Altgeräte
entsorgen.
Gerät außer Betrieb nehmen
1.
Das Gerät ausschalten. →Seite19
2. Das Gerät vom Stromnetz trennen.
Den Netzstecker der Netzan-
schlussleitung ziehen oder die Si-
cherung im Sicherungskasten aus-
schalten.
3.
Das Gerät abtauen. →Seite26
4.
Das Gerät reinigen. →Seite26
5. Die Gerätetür offen lassen.
Altgerät entsorgen
Durch umweltgerechte Entsorgung
können wertvolle Rohstoffe wieder-
verwendet werden.
WARNUNG
Gefahr von Gesundheitsschäden!
Kinder können sich im Gerät einsper-
ren und in Lebensgefahr geraten.
▶
Um Kindern das Hineinklettern zu
erschweren, Ablagen und Behälter
nicht aus dem Gerät nehmen.
▶
Kinder vom ausgedienten Gerät
fernhalten.
WARNUNG
Brandgefahr!
Bei Beschädigung der Rohre können
brennbares Kältemittel und schädli-
che Gase austreten und sich entzün-
den.
▶
Nicht die Rohre des Kältemittel-
Kreislaufs und die Isolierung be-
schädigen.
1. Den Netzstecker der Netzan-
schlussleitung ziehen.
2. Die Netzanschlussleitung durch-
trennen.
3. Das Gerät umweltgerecht entsor-
gen.
Dieses Gerät ist entsprechend
der europäischen Richtlinie
2012/19/EU über Elektro- und
Elektronikaltgeräte (waste elec-
trical and electronic equipment
– WEEE) gekennzeichnet.
Die Richtlinie gibt den Rahmen
für eine EU-weit gültige Rück-
nahme und Verwertung der Alt-
geräte vor.
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