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13. BESCHRÄNKTE GARANTIE (EUROPA/AUSTRALIEN)
GEWÄHRLEISTUNGSBEDINGUNGEN
Schumacher Electric Corporation (der „Hersteller“) oder die vom Hersteller
autorisierten Wiederverkäufer (die „Wiederverkäufer“) übernehmen für diesen
Arbeitsscheinwerfer (das „Produkt“) gemäß den folgenden Garantiebedingungen
eine Garantie von zwei (2) Jahren (Europa) und ein (1) Jahr (Australien). Jegliche
und sämtliche Gewährleistungen mit Ausnahme der hierin eingeschlossenen
Gewährleistung werden hiermit im nach geltendem Recht höchstzulässigen Ausmaß
ausdrücklich abgelehnt und ausgeschlossen. Rechtsvorschriften implizieren
möglicherweise Gewährleistungen oder Bedingungen oder erlegen dem Hersteller
Verpichtungen auf, welche in Bezug auf Konsumgüter nicht ausgeschlossen,
begrenzt oder abgeändert werden können.
Gewährleistung Für Konsumenten-Endverbraucher
Jegliche Ansprüche unter dieser Gewährleistung müssen dem Wiederverkäufer
innerhalb von 2 Monaten nach Erkennung der Nichtübereinstimmung mitgeteilt werden.
Gewährleistung Für Wiederverkäufer / Fachleute Als Endverbraucher
Der Hersteller bietet eine eingeschränkte Gewährleistung für versteckte Mängel
oder Nichtübereinstimmungen. Diese Gewährleistung unterliegt den folgenden
Bedingungen:
a. Der Hersteller übernimmt lediglich die Gewährleistung für versteckte
Material- oder Verarbeitungsmängel, welche nach ihrer Grundursache zum
Zeitpunkt des Erstverkaufs durch den Hersteller vorhanden sind;
b. Die Verpichtung des Herstellers unter dieser Gewährleistung ist auf
die Reparatur oder den Austausch des Produkts durch ein neues oder
überholtes Gerät nach alleiniger Wahl des Herstellers beschränkt;
c. Der Hersteller hat keinerlei Gewährleistungsverpichtungen, sofern
die mutmaßlichen Mängel durch ungewöhnliche Nutzung, übliche
Abnutzung oder unbefugte Nutzung des Produkts oder die Nutzung
des Produkts abweichend von der Beschreibung im Handbuch oder
sonstigen vom Hersteller gemachten Vorgaben, durch unzureichende
Pege, durch von Personen oder juristische Personen oder mit Teilen
vorgenommene Reparaturen, welche vom Hersteller nicht anerkannt sind,
durch mangelhafte Pege, Missgeschicke, unbefugte Änderungen oder
Modikationen oder durch unsachgemäße(n) Transport, Lagerung oder
Behandlung des Produkts verursacht wurden;
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